Platzordnung

 

1.     Der Übungsplatz und das Vereinsheim stehen allen Mitgliedern zu den festgelegten Übungstagen und Zeiten, die durch den Vorstand und den Verantwortlichen für die  Ausbildung festgelegt wurden, zur Verfügung. Gästen steht der Übungsplatz während des Gästetrainings nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Übungsleiter zur Verfügung. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt und sind so zu beaufsichtigen, dass sie und auch die Geräte keinen Schaden erleiden. 

 

2.     Den Mitgliedern ist es gestattet, das Trainingsgelände Wochentags zu Übungszwecken zu vom Vorstand festgelegten Wochentagen & Uhrzeiten (siehe Trainingszeiten) zu nutzen. 

 

  • Die Anmeldung zur Nutzung zu freien Trainingseinheiten erfolgt vorab beim Vorstand!
  • Freie Trainingseinheiten erfolgen grundsätzlich in Gruppen von mindestens 2 Mitgliedern!
  • Die Trainingseinheiten sind so zu planen, dass Mitglieder ohne Vereinsschlüssel  die Möglichkeit haben, am freien Training teilzunehmen! 
  • Einzelnutzung sowie das Mitbringen von fremdem Personen und/oder Hunden ist nicht gestattet! 
  • in Ausnahmefällen kann von den festgelegten Trainingszeiten/-tagen zur freien Platznutzung abgewichen werden, dies erfolgt jedoch grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vorstandes

Wird gegen diese Anordnung verstoßen, erfolgt die unverzügliche Aberkennung des Schlüssels.

 

3.     Für alle Hunde, die auf dem Vereinsgelände geführt werden, ist ein gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung zu erbringen. Das gilt auch für die Gasthunde. Der Hundeführer / -halter haftet im Sinne des BGB.

 

4.     Kranke Hunde sind vom Übungsplatz fern zu halten. Läufige Hündinnen dürften nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Ausbildern auf das Vereinsgelände geführt werden.

 

5.     Hundeführer haben beim Betreten und Verlassen des Vereinsgeländes/ Übungsplatzes ihre Hunde anzuleinen. Es ist darauf zu achten, dass die Tür bzw. das Tor geschlossen ist.  Der Übungsplatz wird durch das Tor betreten.

 

6.     Hunde mit denen nicht gearbeitet wird, sind im Auto bzw. in den Boxen unterzubringen oder am Abliegeplatz hinter dem Vereinsheim abzulegen. Die Ketten sind unbedingt zu nutzen. Beim Verlassen ist die Kette wieder einzuhängen.  Wassernäpfe sind zu entleeren.

 

7.     Hunde, auch Welpen, dürfen nicht in das Vereinsheim oder auf die Terrasse geführt werden, weder beim Training noch bei Veranstaltungen oder Arbeitseinsätzen. Ausnahmen regeln die Ausbilder.

 

8.     Abfälle, wie Flaschen und Lebensmittelreste bitte in die dafür vorgesehenen Behälter   getrennt entsorgen und das Geschirr zur Küche zurückbringen. Verunreinigungen  des Vereinsgeländes / Übungsplatzes durch den Hund sind durch den Hundeführer unverzüglich zu entfernen.

 

9.     Vor und während der Arbeit mit dem Hund auf dem Übungsplatz ist aus Gründen der  Sicherheit Alkoholgenuss verboten.

 

10.  Auf dem Vereins- und Übungsgelände soll ein kameradschaftlicher Umgangston herrschen. Bei unangemessenem Verhalten von Gästen oder Mitgliedern anderen Gästen oder Mitgliedern gegenüber, kann ein sofortiger Platzverweis erteilt werden. Im Widerholungsfall bzw. bei besonders schweren Entgleisungen wird ein Hausverbot ausgesprochen und veröffentlicht.

 

11.  Die Mitwirkung beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie eine ordnungsgemäße Einlagerung derselben, sollte selbstverständlich sein. Mängel an den Sportgeräten sind den Verantwortlichen umgehend zu melden.

 

12.  Das Betreten des Platzes erfolgt stets auf eigene Gefahr und ist bei schwierigen Witterungsverhältnissen (z.B. Glätte, starker Schneefall, Sturm) nicht gestattet.

 

13.  Den Anordnungen des Vorstandes ist aus versicherungstechnischen Gründen immer Folge zu leisten.


Der Vorstand

HSV Zepernick e.V.